Die bis zur Ausgliederung ihres Bankbetriebes auf eine Aktiengesellschaft als Hamburger Sparkasse firmierende juristische Person alten hamburgischen Rechts besteht seit dem 16. Juni 2003 unter dem Namen HASPA Finanzholding fort.
Eine kurze Rückschau:
Als Teil der Armenfürsorge in Hamburg wird im Jahr 1778 auf Betreiben der Patriotischen Gesellschaft im Rahmen der Allgemeinen Versorgungsanstalt eine „Ersparungs-Classe“ und damit die erste Sparkasse in Deutschland errichtet.
16. Juni 1827: Auf Initiative des Senators Dr. Amandus Augustus Abendroth gründen Hamburger Bürger die Hamburger Sparcasse von 1827.
15. Dezember 1864: Aus heutiger Sicht geringfügige Differenzen im Direktorium der Hamburger Sparcasse von 1827 über Einlagehöchstgrenzen führen zur Spaltung des Instituts und zur Gründung der Neuen Sparcasse von 1864. In der Folgezeit bleiben diverse Versuche, die Trennung aufzuheben und eine Vereinigung herbeizuführen, erfolglos. Erst 1968 werden neue Verhandlungen über eine Fusion der beiden Hamburger Sparkassen aufgenommen.
16. Juni 1972: Mehr als einhundert Jahre nach der Spaltung kommt es endlich zur Verschmelzung beider Institute zur Hamburger Sparkasse. Die Haspa bleibt auch nach der Fusion eine freie, öffentliche Sparkasse; ungeachtet der Fusion bleibt insbesondere ihre Rechtsform als juristische Person alten hamburgischen Rechts erhalten. Als solche hat sie keine Eigentümer und unterliegt damit auch nicht dem Einfluss privater Eigentümer.
Der 16. Juni 2003 - und damit der 176. Jahrestag ihrer Gründung - geht erneut als bedeutendes Datum in die Geschichte der Haspa ein: An diesem Tag ist der gesamte Bankbetrieb der Haspa auf eine zu diesem Zweck gegründete Aktiengesellschaft, die Hamburger Sparkasse AG, übertragen worden. Mit dieser Ausgliederung firmiert die "alte" Haspa unter Fortgeltung ihres am Gemeinwohl ausgerichteten Auftrags nunmehr als HASPA Finanzholding. Als geschäftsleitende Holding in der Rechtsform der juristischen Person alten hamburgischen Rechts steht sie heute an der Spitze der HASPA-Gruppe. Die HASPA Finanzholding hat nach der Präambel ihrer Satzung dauerhaft Sparkassengeschäft in der Metropolregion Hamburg zu betreiben. Diesen Auftrag erfüllt die HASPA Finanzholding im Wesentlichen durch die Hamburger Sparkasse AG. Die Ausgliederung ihres Bankbetriebes auf die Hamburger Sparkasse AG am 16. Juni 2003 gewährleistet eine zukunftsorientierte Aufstellung der gesamten HASPA-Gruppe. Sie schafft insbesondere die Voraussetzungen sowie die erforderliche Flexibilität für eine aktive Teilnahme der HASPA Finanzholding und der Hamburger Sparkasse AG an etwaigen Veränderungen im deutschen Kreditgewerbe. Die Ausgliederung des Bankbetriebes dient damit der langfristigen Sicherung einer starken und eigenständigen Sparkasse in der Metropolregion Hamburg.